Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ofengeschauer

Ofengeschauer

, m.

amtlich eingesetzter Beschauer von Öfen, der daneben auch die Feuerwaffen der Bürger kontrolliert
  • daß man ... besonderlich zu für- vnd offengescheüweren jehrlich andere erwehlt
    1625 MellingenStR. 400