Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ofengeschauer
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ödrechtsweise
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Ofen
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Ofenbrot
Ofenbrotsbestand
Ofenbrotlohn
Ofengeld
Ofengeschauer
, m.
amtlich eingesetzter Beschauer von Öfen, der daneben auch die Feuerwaffen der Bürger kontrolliert
vgl.
Feuergeschauer,
Mühlgeschauer
zu
Geschauer
- daß man ... besonderlich zu für- vnd offengescheüweren jehrlich andere erwehlt1625 MellingenStR. 400Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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