Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ofenloch

Ofenloch

, n.

Befeuerungsöffnung am Ofen als Gegenstand bau- und polizeirechtlicher Vorschriften
  • ouch sal nimant holz derren in stoben noch assen dorinne habin ader uswendig obir dem offenloche bie v sollid
    1455 KahlaUB. 90
  • wie ... ein jeder ... die offenloͤcher mit noͤthigen thuͤrlein verwahren sol
    1659 HessSamml. II 567
  • ein jeder haus-vater solle ... die zuverlaͤßige bestellung machen, daß sie [Gesinde] die ofenloͤcher und schornsteine ... wenigst alle wochen fleißig abkehren
    1715 SammlBadDurlach II 378
  • das ofenloch [der Backöfen] soll eine elle breit, und 1 1/2 viertel hoch gemacht, auch mit einer eisernen thuͤr verwahret werden
    1785 BrschwWolfenbPromt. III 95
unter Ausschluss der Schreibform(en):