Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ofensehen
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Ofenbach
Ofenbesehen
Ofenbrot
Ofenbrotsbestand
Ofenbrotlohn
Ofengeld
Ofengeschauer
Ofenhaus
Ofenloch
Ofenschau
Ofensehen
, n.
wie Ofenschau
- zum zehenden, soll man das offen sehen auff A. Seuerin, drey oder vierbe tage vor oder nach, haben, vnd sollen die richtleutte sampt zweyen alten bei ein kommen ... vnd ein alt vnd new nebens einen schenken zwey hoven vmbgehen1647 Hamm/ZDKulturg. 2 (1857) 809
Artikel danach:
Ofensetzer
Ofentell
Ofenzins
oferstǣlan
offen
offenbar
offenbaren
(Offenbarheit)
(Offenbarigkeit)