Ofenzins, m.
Ofenzins, m.
für das Betreiben eines Ofens zu leistende Geldabgabe
-
[die Stadt erhält] ihre 3 mess ofenzins und 2 schilling von jedem brand1595 SchwäbWB. VI Nachtr. 2720 Faksimile
-
die huͤtten- und ofen-zinsen, so viel als nur moͤglich ... gemildert ... werden sollen1624 Span,Bergsp. 169 Faksimile