Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Offenrecht
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(Offenbarmachung)
Offenbarschaft
Offenbarschreiber
Offenbarung
Offenbarungseid
Offenbrief
Offenburger
offendieren
Offenhaus
Offenrecht
, n.
Gerichtsverhandlung, Verkündigung einer Gerichtsentscheidung
vgl.
offen (I)
- ich ... richter ... vergich und bechenn mit dem gericht brief das fur cham her A. ... mit vorsprechen, da ich an offen rechten saz ... auf der lantschrann1382 MBoica XI 411Faksimile - in Google Books
- das sy [rechtsprecher] nunmaln wellen im stilrechten aufsteen vnd wie sy in demselben nachainander gesessen sich an das offen recht in der schrannen auch also sözen1508/18 OberbayrArch. 7 (1846) 448
- auch sollen bey öffnung des rechten die unkösten zuvor erstattet, und ein rechtmässig gestattetes offenrecht innert zwei monaten frist auf das längst fort gesetzet werden1695/1713 ChurBund. 297