Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Offenstehung
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, f.
bildlich von einem Recht: zur Ausübung oder Wahrnehmung bereitstehend
- daß die sach zu ofenstehung des zugrechts sechs wuchen und drey tag eingestellt sein [solle]1696 ZürichOffn. I 253Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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