Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Offenstehung

Offenstehung

, f.

bildlich von einem Recht: zur Ausübung oder Wahrnehmung bereitstehend
  • daß die sach zu ofenstehung des zugrechts sechs wuchen und drey tag eingestellt sein [solle]
    1696 ZürichOffn. I 253