(oflēdene)

Bandenführung zur Selbsthilfe
Haftungsübernahme bei einer Fehde, wodurch die Haftung des einzelnen Fehdegenossen für seine Handlungen ausgeschlossen wird
Buße wegen unberechtigter Bandenführung

Ofledene, f.

Fehdezug, Fehdeführung
Haftungsübernahme bei einer Fehde, wodurch die Haftung des einzelnen Fehdegenossen für seine Handlungen ausgeschlossen wird