Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ohnmächtig
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Ohmstock
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Ohmenträger
Ohmenträgermeister
Ohmung
Ohmzeichen
Ohmzuber
ohnen
ohnig
ohnmächtig
, adj.
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I
körperlich schwach, kraftlos, im sexuellen Sinn ein strafbares Schimpfwort
- so ist hyenaͮch gelütert, was ein anfang sye, namlich wellicher zů einem spricht, er sye ein aͮnmaͤchtig man1512/13 BruggStR. 124Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- so einer ein magers ammächtiges roß an die robath schickt und ein bößers daheimb hat, ist er verfallen 72 ₰um 1600 OÖsterr./ÖW. XII 833
- ob einer fürreisete ein weegfertiger mann oder frau daß so ohnmächtig were, so soll es zu der stigl gehen und den hüeter ruefen. findt es ihn nit, so breche es ab drei weinbeer und size nider zu dem stock, esse die weinbeer und soll die kemp niderlegen zu dem stockum 1630 NÖsterr./ÖW. VIII 21Faksimile (ca. 43 KB)
II
wirkungslos