Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ohrenbeichte

Ohrenbeichte

, f.

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einem geweihten Geistlichen zu Ohren gebrachtes Sündenbekenntnis, confessio oris 
  • die ohrenbeicht hab ich nie verworfen, sie gefalle mir hertzlich wol, doch wölle ich durch gebot niemants dahin bringen
    1525 BlWürtKG. 6 (1902) 41
  • von der ... buß: ... das die muntlich orenpeicht von got nit gepoten sei
    1528 Franken/Sehling,EvKO. XI 128
  • wo woll de christen mit der hemeliken edder ohren bicht, alle stuͤcke, by vordoͤmenisse thouortellen, nicht beschweret edder vorstricket schoͤlen werden, dennoch schall, da hemelicke edder ohren bicht, nicht affgedaen werden, sunder alse ein heylsame berathslaginge, geholden werden
    1535 EvKirchO. I 250
  • aus was ursachen die bäpstische ohrenbeicht in unsern kirchen unterlassen sei, ist an andern orten genugsam angezeigt; denn gott dieselben nirgend befolhen hat
    1545 Franken/Sehling,EvKO. XI 528
  • die vermanung an die communicanten [wird] unterlassen und an statt derselbigen ein jeder in sonderheit verhöret ... und von den kirchendienern, wird auch ... die privatabsolution mitgeteilet, welchen brauch, dieweil er zu vielen dingen gut und nützlich ist und mit der abergleubischen gottlosen ohrenbeicht der papisten nichts gemein hat, wöllen wir in keinem weg verworfen ... haben
    1566 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 315
  • zwang der bebstlichen ohrenbeicht 
    1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 84
  • ob man alhie die alte kirchen ordnung und beicht abtuen und an dero statt eine neue päpstische ohrenbeicht einführen, auch darfür ... lohn erfordern ... wöll
    1626 Wolfart,Lindau II 343
  • die ohren-beicht [war] ... noch nicht als nothwendig jemand aufgedrungen ... dann Gratianus ... setzt in seinem buch de poenit. dist. I. c. die beicht ausdruͤcklich unter die indifferenten dinge
    1741 Pontoppidan,DänemKHist. I 534 [De pen. D. 1 c. 33 u. 36]
  • aus was ursachen die paͤbstliche ohrenbeicht in unsern kirchen unterlassen sey, ist an andern orten genugsam angezeigt; denn gott diesselbe nirgend befohlen hat
    1746 CCBrandenbCulmb. I 71
  • Innozenz der 3.te habe die ohrenbeicht und die lehre von der brodsverwandlung, wovon man vorher auch das gegenteil glauben dürfte, zu glaubensartikeln gemacht
    1790 Josephinismus IV 154
  • die besondere beichte, welche auch sonst die geheime, ingleichen die ohrenbeichte genannt wird, besteht darin, daß jeder einzelne communicant sich zu dem priester in den so genannten beichtstuhl verfuͤgt, daselbst seine bisherigen suͤnden namhaft macht oder bekennt, und um die so genannte absolution derselben geziemend nachsucht
    1799 RepRecht III 162
  • dagegen sollte nun aber die bis auf den heutigen tag in vielen protestantischen gebieten ebenfalls noch gebraͤuchliche ohrenbeichte billig abgeschaft werden, weil sie ganz unzweckmaͤßig ist, und schlechterdings denjenigen nutzen nicht gewaͤhren kann, welcher sich von der gemeinen beichte ... behaupten laͤßt
    1799 RepRecht III 172
  • weil der visitator ... ernstlichen falls durch die ohrenbeichte sich eine richtige kunde von dem leben im kloster verschaffen mußte
    1833 NStaatsbMag. I 13
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