Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ohrenpfetzen

Ohrenpfetzen

, n.

Ohrenkneifen, ausgeübt vom Lehrer an Schülern, hier als Übermaßhandlung gewertet
  • [wir] wollen ... befehlen ... ihme praeceptori ... den knaben ... scharpffe verweiß zu ertheilen ... doch cum discretione, und ... daß er sich ... deß ohrenpfezens ... haarziehens ... und anders dergleichen enthalte
    1686 Stuttgart/SchulO.(Vormbaum) II 705