Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Okzehnt)

(Okzehnt)

, m.

nur mnl.
Zehnt, der von einem ooc gegeben wird, dh. von einem kleinen Stück Land, das zu einem größeren Stück gehört
vgl. Acke
  • van den oicthiende 
    1344 MnlWB. V 1609