Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): onerieren

onerieren

, v.

mit einer Abgabe belasten
  • daß beruͤhrte lehen bey verlierung derselben ohne unsern ... consens ... in andere nicht onerirt, oppignorirt, alienirt [werden sollen]
    1627 CAustr. I 772
  • dasselbe [frey-hauß] uͤber 2000 fl. nicht onerirt werden solle
    1679 CAustr. I 342
unter Ausschluss der Schreibform(en):