Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordensgesetz

Ordensgesetz

, n.

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für einen Orden (V) geltendes Statut
  • daß man die ordens regeln vnd gesatz in allen des ordens häusern gleich lautendt haben soll
    DOrdStat. (1606/1740) 95
  • hiermit deutete er auf eines der vornehmsten ordens-gesetze, daß naͤmlich ein gesellschafter sonst keinen andren ritter orden annehmen ... solte
    1668 Fugger,Ehrensp. 449
  • dises band muß nach den mehresten ordens-gesetzen taͤglich getragen werden
    1761 Moser,Hofr. II 728
  • aebtissin ist die oberste vorsteherin eines frauenzimmerclosters ..., welche ... dafuͤr sorgt, daß ... die ordensgesetze beobachtet ... werden
    1798 RepRecht I 307
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