Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordenskanzler

Ordenskanzler

, m.

Inhaber eines hohen Amtes bei einem (Ritter-)Orden
  • herr oberkammerherr wolle mit dem ordenskanzler daraus reden
    1643 ProtBrandenbGehR. II 250
  • wie ihr ... das kreutz zu allen zeiten ... zu tragen, schuldig seyn sollet, solches koͤnnet ihr weitlaͤuftig von unserm ordens-cantzlern oder vice-cantzlern erfahren
    1667 HistBeitrPreuß. I 356
  • wurde von eines jeden gesellschafters leben ... umgefraget; der nachmals ... vom ordens canzler im nahmen des ... capitels ... gelobet, oder ... wortgestraffet worden
    1668 Fugger,Ehrensp. 450
  • der ordens-cantzler ward alsobald gewehlet, und schon des morgens fruͤh zum ritter gemacht, weilen man seines dienstes bey der bevorstehenden solennitaͤt des ritterschlags vonnoͤthen hatte
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 95
  • [Erwählung der Ordensritter] hat der ordens-canzler ... dem ordens-meister mit noͤthigem unterrichte von den ihm etwa unbekannten personen ... an die hand zu gehen
    1734 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 62
  • der ordens-canzler des schwarzen adlers soll ... auf die beobachtung der ordens-sazungen genaue acht haben
    1761 Moser,Hofr. II 742
  • sind bei eintretenden todesfaͤllen der ritter vom dannebrogorden ... selbige sogleich an den ordenskanzler einzuberichten
    1810 SystSammlSchleswH. I 17
  • beglaubigung der adelsdiplome. hiezu sind berechtiget ... die die stelle der archivare vertretenden sekretaͤre der inlaͤndischen ritterorden nach vorlaͤufiger anzeige bei den einschlaͤgigen ordenskanzlern 
    1814 RepStaatsVerwBaiern I2 45
  • wie wir uns vorbehalten, für unsere sämmtlichen orden einen gemeinschaftlichen ordenskanzler zu ernennen
    1815 CSax. I 1492
  • ward das erste feierliche ordenscapitel gehalten und in demselben die sieben hohen ordensbeamten ernannt, nemlich: der geheime-conferenzrath graf Moltke zum ordenskanzler 
    1823 StaatsbMag. III 619
unter Ausschluss der Schreibform(en):