Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordenskette
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, f.
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wertvolle Kette als Zeichen der Zugehörigkeit zu einem Ritterorden
- das ordenszeichen, oder die ritterkette dieses ordens belangend ... liesse er die ordenskette auf solche weis verfaͤrtigen, daß selbige in ... guͤldenen feuersteinen und feuereisen wechselsweis besteht1668 Fugger,Ehrensp. 448Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- an grossen solennen fest-tagen giebt der groß-meister der garderobe dem koͤnige den mantel um, und præsentiret ihrer majestaͤt die ordens-kette, welche die bedienten der garderobe deroselben uͤber den ordens-mantel anmachen1719 Lünig,TheatrCerem. I 307Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- vor der leiche [koͤnig Friderich Wilhelm] gehen ... die insignia nach ihrer ordnung ... 3.) die preußische ordens-kette getragen von dem etats-minister von Brand1740 Moser,Hofr. I Beil. 244Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ob man gleich die wapen der meisten von diesen rittern mit einer ordenskette umgeben sieht: so tragen sie dergleichen bey den ceremonien doch nicht; indem diese ordenskette von dem koͤnige noch nicht gebilliget worden1753 Helyot,Klosterorden I 486
- die ordensketten, welche in manchen abdruͤcken des koͤniglichen wappens angetroffen werden1823 StaatsbMag. II 211Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel