Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordenskleid

Ordenskleid

, n.

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Kleidung(sstück) von Ordensmitgliedern
  • wißten sie ire ordenskleider nit zu verlassen, mit bitt, man welte sie ... wie bisher in irem orden pleiben lassen
    1559 UrkWürtKlosterfrauen 145
  • weil der alten klosterjungfrauen viel ihrer ordenskleider also gewohnet, das ihnen beschwerlich, dieselbigen alsbald hinzulegen, sollen sie darzu nicht genötiget ... sein
    WolfenbüttelKO.(1569) 259
  • ist er ... in dem ordenßkleidt ehrlich nahe bei der kirchen thür begraben worden
    1627 FreibDiözArch. 23 (1893) 363
  • die sübente [frau] ... batte mit großer demuet umb die heiligen ortensclaiter, dan sie were willens, ihr leben under dieser hailigen regel zue verschließen
    1637 BickenklosterChr. 35
  • welcher [ober-caͤmmerer] ..., als ordens-cantzler ihnen [nominirte ritter] die ordens-kleider anlegen liesse und das schwerdt umguͤrtete
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 122
  • wuͤrde ein geistlicher bei nach-schlaffender [!] zeit in ubelthat ergriffen, will ihn der raht ... wo er ... in ordens-kleidern befunden wird, dem geistlichen gerichte unverzuͤglich ausliefern
    1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 595
  • wann ein friedloser ins kloster gefluͤchtet ... hatte er ... das ordens-kleid an, war er unviolable
    1741 Pontoppidan,DänemKHist. I 517
  • setzete ihnen [frauen und toͤchter der comthuren] der großmeister eine zeit fest, worinnen sie sich entschließen konnten, entweder das ordenskleid anzunehmen, oder aus dem kloster zu gehen
    1753 Helyot,Klosterorden II 310
  • bey chur-fuͤrst J.W.s zu Pfaltz leichen-begaͤngniß ... folgte gleich hinter der leiche der ordens-herold von st. Hubert mit seinem ordens-kleid, den ordens-stab mit flor behangen, so dann die ordens-ritter nach ihrer ordnung
    1754 Moser,Hofr. I 468
  • einen moͤnch ... eine nonne ... durch feyerliche anlegung der ordens-kleider in einen kloster-orden aufnehmen
    1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 10
  • sollen die ordensgeistlichen, die nicht saͤkularisirt sind, sie moͤgen was immer fuͤr ein amt bekleiden, immer in ihrem ordenskleid erscheinen
    1790 LexÖstVerordn. 176
  • damit den in bezug auf ... das ausgehen der regular-geistlichen im ordenskleide bestehenden anordnungen allgemein folge geleistet werde
    1821 Josephinismus V 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):