Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordensmeister
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ordenisch
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Ordenskleid
Ordenskloster
Ordenslehen
Ordensmann
Ordensmeister
, m.
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Oberer (I) in einem Ritterorden
vgl.
Ordensherr (II),
Ordensperson
- ein fundationbref B.v.A., s. Johans ordensmeister1539 PommVis. I 220
- thate der ordens-cantzler eine oration vor allem volck, daß nunmehr der ordens-meister installiret sey1720 Lünig,TheatrCerem. II 1105Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der durchlaͤuchtigste churfuͤrst, als obrister ordens-meister, mit dem grossen ordens-zeichen [sanct huberts-orden]1720 Lünig,TheatrCerem. II 1155Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- es wird jedem regirenden herrn und ordens-meister vorbehalten, die jedes mahlige ordens-ritter selbst zu erwaͤhlen1734 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 62Faksimile - in Google Books
- wann dem ordens-herrn [des herzoglich-wuͤrtembergischen ritter-ordens] einen neuen ritter aufzunehmen ... gefa*llig, ... wird ... der ordens-meister ... diejenige ritter, welche sich in der naͤhe befinden, zusammen beruffen, eine capitels-versammlung halten, ... damit ... personen eingenommen werden moͤgen, deren verdienste ... bekannt ... seynd1734 Moser,Hofr. II Beil. 81Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Erwählung der Ordensritter] hat der ordens-canzler ... dem ordens-meister mit noͤthigem unterrichte von den ihm etwa unbekannten personen ... an die hand zu gehen1734 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 62Faksimile - in Google Books
- der groß-prior koͤnnte nichts guͤltiges ohne consens des ordens-meisters zu Maltha schliessen1748 Moser,StaatsR. 34 S. 388Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [ordens-eyd bey dem chur-pfaͤlzischen st. hubert-orden] ihr sollet ... schwoͤren, daß ihr ... sr. chur-fuͤrstlichen durchlaucht als obristen ordens-meisters ehre und nutzen ... befoͤrdern ... wollet1761 Moser,Hofr. II 726Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es giebt in Deutschland verschiedene gattungen von geistlichen. sie sind theils reichsunmittelbare theils mittelbare geistliche, geistliche reichs- und landstaͤnde, erzbischoͤfe, ordensmeister, bischoͤfe, aebte und praͤlaten beyderley geschlechts1801 RepRecht VII 310Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)