Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordenspriester

Ordenspriester

, m.

einem geistlichen Orden (V) angehöriger Priester
  • wiewol nach sag der recht die cloͤster von der ordensbriester wegen zů erben zůgelassen, ... so hat doch solchs inn den lehenguͤtern weitte vnderschid
    1548 Perneder,Lehnr. 18v
  • da aber ... nicht gleich ein anderer saecular oder ordenspriester praesentiert werden wolte
    1739 Stutz,Abh. XVI/XVII 228
  • hat es in betreff der bisher gewoͤhnlichen verlassenschafts-verhandlung ... bey ... auf ordens-pfarreyen und beneficien præsentirten ordens-titulanten, oder auch ordens-priestern ... sein weiteres verbleiben
    1789 KurpfSamml. V 420
  • dieser K.J. wurde ... mit 2 ordenspriestern in die volle rathssitzung berufen, wo ihm die gänzliche unzufriedenheit mit dem statutenwidrigen zustand seiner collegien zu erkennen gegeben ... wurde
    1822 Josephinismus V 203
unter Ausschluss der Schreibform(en):