Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordensregel
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, f.
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Vorschrift(en) einer Ordensgemeinschaft
- sollich ligende gůte, zinse vnd jaͤrliche gu̍lte wider ordensregel, uffsatzunge vnd reht ist1443 FreibDiözArch. 7 (1873) 310
- soll ... unser sone ... vor dem er zu priesterlichen würde geschickt wird, den orden sant Benedicti nach brauch gemelts closters annemen, darin profession und obedienz thon, wie des bemelts closters ordensregel ußwyset1543 FreibDiözArch. 16 (1883) 201Faksimile - in Google Books
- desshalb sich bemelter prelat und andere ordenspersonen, so bei irer ordensregel und provession ... standhafft beliben sein, des closters enteussern und ander enden niderthun muessen1539 ZSchwabNeuburg 30 (1903) 19
- daruff wir der priorin ... uffgelegt, kheine [Nonne] mit zwang irer ordensregel ... zu beschwären1559 UrkWürtKlosterfrauen 154
- sollen alle closterjungfrauen ... diese lehr [des heiligen evangelii] als die beste ordensregul, weit über st. Benedictus und Bernhardus regeln halten1572 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 255Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- soll ... von allen ordens-verwandten undt zugethanen demselben [hochmaister] gebührlicher gehorsamb in allem, was nit wider gott, seine gebott oder ordens-reglen, statuten undt capitularschlüß ist, ... erwartet werdenDOrdStat. (1606/1740) 128Faksimile - in Google Books
- wir wollen, daß die ordens regeln in allen balleyen vnd commenden nach dieser newen reformation gleich lautendt sollen gehalten werdenDOrdStat. (1606/1740) 95Faksimile - in Google Books
- nach diesen wird er [candidat] zum altar gefuͤhret, wo er die hand auf das evangelium-buch leget, und die ordens-regeln beschweret1720 Lünig,TheatrCerem. II 1124Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- forderist kommt es auf die allerseits erkannte stiffts- und ordens-statuten oder reglen ... an1773 Moser,NStaatsR. XIV 315
- von dem bischofe ... in dessen haͤnde die nonne mit feyerlichen lauten worten ihre profession thut, und die geluͤbde nach den ordens-regeln ablegt1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 713Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ordensregeln oder konstituzionen werden nur in soweit gebilliget, als sie den k. k. verordnungen nicht entgegen sind1790 LexÖstVerordn. 229Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- alle klostergesellschaften einer provinz, welche zu einerley ordensregel sich bekennen, stehen unter dem provinzial1794 PreußALR. II 11 § 1059