Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordensritter
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, m.
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Mitglied eines Ritterordens
- wenn jhr mir schlagt die heyraht ab, / daß ich ein ordensritter hab, / der will mich mit sich führen hinum 1600 Ayrers Dramen/BiblLitV. 77 S. 934
- wir [maister teutschen ordens] ordnen auch, daß unsere ordens-ritter vnd andere ordens-brüeder folgender gestalt zu fasten schuldig seyn sollenDOrdStat. (1606/1740) 96Faksimile - in Google Books
- ritter ... sind entweder gebohrne, oder geschlagene, oder creirte ordens-ritter1717 Hübner,ZtgLex.8 1458Faksimile - in Google Books
- der neu erwehlte teutsch-meister begiebt sich an dem tage seiner einweihung, unter begleitung aller gegenwaͤrtigen ordens-ritter in die hof-capelle1720 Lünig,TheatrCerem. II 1071Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- es wird jedem regirenden herrn und ordens-meister vorbehalten, die jedes mahlige ordens-ritter selbst zu erwaͤhlen1734 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 62Faksimile - in Google Books
- [schleswig-holsteinischer Annen-Orden:] daß unsere ordens-rittere, welche nicht fuͤrstlichen standes sind ... nach zeit ihrer ordens-reception und ancienneté mit unseren wuͤrcklichen geheimbden raͤthen und generals en chef rangiren ... sollen1736 Moser,Hofr. I Beil. 385Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ordensritter gelangen weder bey dem teutschen noch malteserorden gleich zu commenden, sondern rucken erst nach und nach wie die canonici secundum senium ein1768 Kreittmayr,AnmCMax. V 1260
- [ritterorden sti. Georgii:] die ordensritter muͤßen vermoͤg der statuten 16. ahnen mit der gablung darthun, roͤmisch katholischer religion seyn1770 Kreittmayr,StaatsR. 208Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die geistlichen ordensritter sind von der lehnfolge nicht ausgeschlossen1784 Schnaubert,ErläutLehnR. 402Faksimile - in Google Books
- soll es mit ordensrittern, welche noch vor abgelegter profession absterben, wie mit anderen lands-cavalliren gehalten ... werden1785 KurpfSamml. IV 841Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine compthurey ... ist das bestimmte gebiet eines ritterordens, uͤber welches einer von den ordensrittern gesetzt ist1800 RepRecht V 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)