Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordensritter

Ordensritter

, m.

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Mitglied eines Ritterordens
  • wenn jhr mir schlagt die heyraht ab, / daß ich ein ordensritter hab, / der will mich mit sich führen hin
    um 1600 Ayrers Dramen/BiblLitV. 77 S. 934
  • wir [maister teutschen ordens] ordnen auch, daß unsere ordens-ritter vnd andere ordens-brüeder folgender gestalt zu fasten schuldig seyn sollen
    DOrdStat. (1606/1740) 96
  • ritter ... sind entweder gebohrne, oder geschlagene, oder creirte ordens-ritter 
    1717 Hübner,ZtgLex.8 1458
  • der neu erwehlte teutsch-meister begiebt sich an dem tage seiner einweihung, unter begleitung aller gegenwaͤrtigen ordens-ritter in die hof-capelle
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1071
  • es wird jedem regirenden herrn und ordens-meister vorbehalten, die jedes mahlige ordens-ritter selbst zu erwaͤhlen
    1734 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 62
  • [schleswig-holsteinischer Annen-Orden:] daß unsere ordens-rittere, welche nicht fuͤrstlichen standes sind ... nach zeit ihrer ordens-reception und ancienneté mit unseren wuͤrcklichen geheimbden raͤthen und generals en chef rangiren ... sollen
    1736 Moser,Hofr. I Beil. 385
  • die ordensritter gelangen weder bey dem teutschen noch malteserorden gleich zu commenden, sondern rucken erst nach und nach wie die canonici secundum senium ein
    1768 Kreittmayr,AnmCMax. V 1260
  • [ritterorden sti. Georgii:] die ordensritter muͤßen vermoͤg der statuten 16. ahnen mit der gablung darthun, roͤmisch katholischer religion seyn
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 208
  • die geistlichen ordensritter sind von der lehnfolge nicht ausgeschlossen
    1784 Schnaubert,ErläutLehnR. 402
  • soll es mit ordensrittern, welche noch vor abgelegter profession absterben, wie mit anderen lands-cavalliren gehalten ... werden
    1785 KurpfSamml. IV 841
  • eine compthurey ... ist das bestimmte gebiet eines ritterordens, uͤber welches einer von den ordensrittern gesetzt ist
    1800 RepRecht V 338
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