Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordensritterbruder

Ordensritterbruder

, m.

wie Ordenritter 
  • wir ordnen auch, daß ein jeglicher ordens-ritter-brueder auf das wenigste 4 mal im jahr des herren leichnamb empfangen solle
    DOrdStat. (1606/1740) 97