Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordenszeichen

Ordenszeichen

, n.

Ehren-, Zugehörigkeitszeichen eines Ordens (V) 
  • das ordenszeichen, oder die ritterkette dieses ordens belangend ... liesse er die ordenskette auf solche weis verfaͤrtigen, daß selbige in ... guͤldenen feuersteinen und feuereisen wechselsweis besteht
    1668 Fugger,Ehrensp. 448
  • uͤber der gedachten kleidung aber sahe man die zwey ordens-zeichen des goldenen vließes und des h. geistes
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 110
  • der durchlaͤuchtigste churfuͤrst, als obrister ordens-meister, mit dem grossen ordens-zeichen [sanct huberts-orden]
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1155
  • ein jeder, der in den orden aufgenommen wird, soll schuldig seyn, vor oder gleich nach empfahung der ordens-zeichen durch ein hand-geluͤbde zu versprechen, alle ... verordnungen zubeobachten
    1734 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 64
  • ein rothes kreuz in gestalt eines schwerdtes, welches das ordenszeichen ist
    1753 Helyot,Klosterorden II 306
  • mithin die charactere und ordenszeichen hinfuͤhro in den collegiis und departements selbst keinen rang und vorzug geben
    1771 SystSammlSchleswH. I 356
  • wurden auf zwey mit silbernen quaͤsten behaͤngten kuͤssen der fuͤrstenhuth und die gefuͤhrten ordenszeichen des hochseligen herrn herzogs getragen
    1783 HistBeitrPreuß. II 568
  • der jetztregierenden koͤniginn maytt. haben den klosterfraͤuleins ein ordenszeichen ertheilet
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 237
  • verordnen wir, daß denen ... ordensgesellschaften und darin sich findenden studenten ... eine ... frist ... bestimmet werden solle, innerhalb welcher sie ... ihre ordenszeichen, statuta, und was sonsten zum orden gehoͤrig ist, abgeben
    1789 JournDeutschl. 6, 1 (1789) 204
  • vor dem absingen des evangeliums werden dem koͤnige der hausornat und die ordenszeichen abgenommen
    1791 MerkwKönigswahl 143
  • ausgenommen davon [besteuerung] sind ... ehren- und ordens-zeichen 
    1809 Rabe,PreußG. X 29
  • das wappen mit den ordens- und ehrenzeichen zu umgeben, steht jedem inhaber frei
    1810 Rabe,PreußG. X 257
  • [verordnungen gegen gesetzwidriges auswandern oder uebertreten in fremde dienste:] wenn einige dieser individuen zu dem adel des landes gehoͤrt haben, oder mit titel und ordenszeichen dekorirt waren, so sollen sie aus den adels- und ordensregistern ausgestrichen ... werden
    1814 RepStaatsVerwBaiern I2 95
  • [sächsischer Zivilverdienstorden:] diese ordenszeichen sollen von den mitgliedern beständig und bey jeder kleidung geführt werden
    1815 CSax. I 1492
  • [Damen-Orden der heiligen Theodora:] bey denjenigen damen, welche an einem und den nähmlichen tag aufgenommen wurden, geht diejenige der andern vor, welche das ordenszeichen zuerst erhalten hat
    1818 MIÖG. 71 (1963) 169
unter Ausschluss der Schreibform(en):