Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ordentlich
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ordentlich
, adj., adv., (ordlich), adj., (ordlichen), adv.
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I
von Institutionen, Rechtshandlungen usw.: in Übereinstimmung mit dem Recht, ordnungsgemäß, herkömmlich, rechtmäßig, offiziell; von Personen: nach den vorgeschriebenen Regeln in ein Amt eingesetzt, regulär, nach den Vorschriften lebend; durch das Gegensatzpaar ordentlich/außerordentlich wird (in Anlehnung an ordinarius/extraordinarius und publicus/privatus im Lateinischen) der jeweilige Regelfall von einem (zulässigen) Sonderfall unterschieden
- ein ordenlich gerichte in einer stat sal haben einen richter, scheppen, einen gesworen schreiber, einen gesworen boten, fursprechen, clager vnd antworter, geczewgen vnd ander erber lewte2. Hälfte 14. Jh. IglauOberhof 353Faksimile (ca. 146 KB)
- als wir gentzlich hoffen dem heiligen römischen reich vor ze sein und ainem yegklichen unserm und des reichs undertone zu widerfaren lassen und bey seinem ordenlichen wesen zu beleiben als pillich ist1422 BairFreibf. 74Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- deß zick doch nicht ene borde unde nicht oertlyck nothwontlick ene waß myt unß, dat wertlyke prester unse secrete solden horen1449 ZWestf. 78, 1 (1920) 58
- dat he scholde de papheit to rechte setten, dat se ordeliker eren stad heldenMitte 15. Jh. LübChr. III 185
- van den jennen ... de ordelken enen rad to kesende ... hebben1457 LübUB. IX 483Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das nymand dem andern vehd oder veindschafft sagen ... sunder sich vmb sein clag ... vor yglichem ordentlichen richter benugen lassen solle1469 FRAustr. II 343Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- uß unserm ordenlichen und bischoflichem gewalt solche pfründe gelühen wirt1487 FreibDiözArch.2 3 (1902) 374
- ordinarius ordnlicher richter dy habn aign gerichtes zwanng als bäbst kayser kunig bischoue furstn bröbst techant vogtey bürgrafenn1490 Ordn.u.Underw. 8Faksimile (ca. 200 KB)
- richter dess heyligen romschen richs der ordenlichen königlichen dyngstedde1495 ArchSchweizG. 3 (1844) 309Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- es soll der baumeister sein verwaltung zue einer erbaren ordenlichen rechnung bringen1498/1750 SchlettstStR. 469Faksimile (ca. 74 KB)
- wer ouch vff des dinckhoffs giettern ... einen freffell begot ... so bessert er dem hoffheren x ß heller vnd den banheren jr ordenliche freffell dorzu15. Jh. Elsass/GrW. IV 202Faksimile (ca. 309 KB)
- das zweier gestalt missethat sindt: etlich werden gemeine oder ordennliche genant: publica et ordinaria. die haben jm rechten ein gesatzte aussgedruckhte straff ... die anndern werden sonderliche vbelthat genant: crimina privata et extraordinaria1507/32 BambCorr. 124
- unser ... lehen betreffend, woellen wir verordnen in unser hofcantzley ... ordentliche lehenbuecher auffzurichten und registratur zu halten1518 KärntLHdf. 124Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wann man gemain helt, soll man dieselbig ordentlich ansagen1521 Wilhelm,NBayrRpfl. 106
- so man ain ordenlich statthafftig, vnd bestendig camergericht halt1523 UrkSchwäbBund. II 250Faksimile - in Google Books
- wo das ... closter der wege ordennlichs rechtens wider sie gebrauchen wurde1524 MittOsterland 6 (1863/66) 115Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß alles, so vor vns ... rechtlich, es sei im ordentlichen veranlaßten oder hofgerichts rechten von baiden tailen furgebracht, daß solches durch geschrifft allein gescheh1525 AmbergKzlO. 26Faksimile (ca. 155 KB)
- es sol auch niemand zu predigen zugelassen werden dann die ... recht ordenlich pfarherrn und prediger1526 Franken/Sehling,EvKO. XI 89Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wer ain frembd guet das nicht sein ist verkhauft und der khaufer wais nicht anderst, es sei dasselb guet des verkhaufers, und ersizt desselben ordenlich nutz und gwer, so ist der khaufer nicht schuldig dasselb guet dem rechten herren wider zu geben sonder soll der herr den wert desselben guets bei dem verkhaufer suechen1528 ZeigerLRb. 339Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- die erste wesentlich vnd nottürfftig termin eins yedem volkomenden ordenlichen proceß ist einbringung der clag1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 18
- mit ... ordenlichen vnnd jnn recht zulässigen peinlichen fragen1532 CCC. Art. 61Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533 - in DRQEdit
- dessulven closters ordenthlike vorstendere1537 Dittmer,Sassenrecht 32Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so mag sein verlaßne wittwen noch auch die kind nützit handlen noch thun, das kraft vnd bestand habe, ohne ihres schirmers vnd vogts, so ihnen ordenlich geben ist, handen1541 ArbergStSatzg. 18Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die drey personen (richter, kleger und beklagter) sind im gerichte wahrhafftig, als im ordentlichen gerichte, oder bezeuglich, und representative, als im erforschlichen gerichte, zu latein genant in iudicio generalis et specialis inquisitionis1541 König,Proz./DRWArch.
- mine gnadigen herren burgermeister vnnd ratt der statt Z., disers grichts ordennliche oberhand1554 HönggMeierg. 54
- das bißthumb Schwerin ... welches hertzog U. allein aus ordentlicher wahl zusteht1555 Sachsse,MecklUrk. 232Faksimile (ca. 127 KB)
- wer den andern zu besprechen hatt, daß er das mit ordentlichen rechte thue1562/77 LünebNGO. 352Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es ist regulariter niemandts schuldig under frembdem gerichtszwang zu recht zu stehen sonder allein under seinem ordenlichen richterNotariat 1565 Bl. 330
- dass das statgericht aller schulden und personlichen sprüch recht ordenlich instanz sei1566 Tomaschek,Wien II Nr. 436
- das si [Zahlmeister und Rechnungsprüfer] ... monatlich irer einnemben, ausgaben und rest ordenliche ... auszüg oder monatzettl ... ubergeben1568 HofkInstr. 356Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- die vocatio oder der ordentliche beruf der pastoren1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 69Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- ein ordenlichs testament1573 NÖLTfl. III 2 § 16
- soll G.v.H. die registratur ... mit ordentlicher ... abmerkung ... richtlich haltenMünsterKzlO.(1574) 251
- der gerichtschreiber [soll] ... mit der ordentlicher tax zufrieden sein1578 Engelke,GogerichtDesum 71Faksimile (ca. 73 KB)
- daß ein ider ampt ein ordentlich register halte1578 Nostitz,Haushaltb. 131Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey wellicher yetz ergelter des landtgerichts ordenliche mitlauffenden gerichtszwang ... solle es ... bleiben1579 Müsinerwiese(Rusch) 60
- dat wy uth ordentlicker gewalt und macht ... alle spruche ... kraftloß ... erkennen1581 HagenLR. 34Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in gemelter Schauflerleiten hinum im tal ... ligt ein ordenlicher marchstein, welcher das pfleggericht Fridburg, Braunau und erzstift Salzburg in gränizen von einander theilt1585 Strnadt,Grenzbeschr. 391
- begerend wir daß ordenlich recht1588 AppenzUB. III 3 S. 258
- die milderung der ordentlichen straffBadLR. 1588 V 2 § 2
- e.h. möchten ... die ... pfarrunterthanen sambt deren kirchen ... mit ordenlicher pfandtung einziehen1597 AktGegenref.2 I 245
- wollen wir hiemit beyde [Tage] ... zu ordentlichen gerichtstagen im jahr ... angesetzet haben1599 LauenburgStR. I 8Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dises dorf zu H. ... ist an mich ... durch ordenlichen kauf kumben16. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 300 Anm.Faksimile (ca. 53 KB)
- die geistlichen recht vermügen, das ein klager nit schuldig sey, umb zehendt in ordenlichen rechten zu klagen, sonder das er sein klag summarie, das ist verhörweiß fürbringen müge16. Jh. Walther,Trakt.(Ri.) 149Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- [man soll] die kinder ... mit ainem ordentlichen schuldbrief auf grund und poden umb ier gebüerend angefäll vergwißern16. Jh. OÖsterr./ZRG.2 Germ. 23 (1902) 277Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- [Gesuch der Schuhmacher beim Rat] den knechten und jungen gleich wie andern handwerkern, auch eine ordenliche zusammenkunft umbfrag und etliche articul [zu bewilligen]16./17. Jh. Schoenlank,NürnbGesellenw. 389
- wer aber zue klagen unndt für verhör zu khummen vorhabens, der wölle in der wochen auf den montag, mitwoch, unndt den ordentlichen rathtag dess pfintztag gedacht sein1601 MHungJurHist. V 2 S. 97
- daß ... die unterthanen sich verpflichtet, der herrschaft zu ordentlichem landtgelde von jedem morgen einen guͤlden muͤntze zu geben1610 DithmUB. 393Faksimile (ca. 79 KB)
- kein baursman sol ... auff seines herrn grund ohne seine bewilligung sich einigen waidwercks anmassen; er hette dan deßwegen ordendliche befreyung und handfest1627 CJBohem. V 2 S. 485Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- das hinfüro alle jahr zwey ordentliche gerichte ... sollen gehalten werden1652 HelgolGerProt. 29
- [ein Hof,] welchen S.P. ... vor ablegung seiner pflicht durch ainen ordenlich aussgethailten lessten willen dem gottshauss zu geaignet1657 Indersdorf II 341Faksimile (ca. 397 KB)
- by jüngstgehaltner ordenlicher landsgemeind ... ein anzug beschechen, von dero die sach einer ordenlichen nachgemeind ... v́bergeben1660 Geschfrd. der 5 Orte 37 (1882) 71
- ob dem ehemann, welcher sich mit einem eheweibe vermischet, die zuvor mit andern auch geehbruchet, die ordentliche todes-straffe zuzuerkennen1661 CAug. I 335Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß sie zu ordentlicher zeit ihre zehenthann und hennen ... iedes mahl bringen solten, widerigen fahls zur straff der zehent doppelt eingefordert wurde1665 NÖsterr./ÖW. VII 72Faksimile (ca. 40 KB)
- da einer sein hauß verkauft, solle der kaufbrief beim herrn geschriben und ordentliche gwöhr genohmben werden1667 NÖsterr./ÖW. VII 665Faksimile (ca. 47 KB)
- an welchem dann die ordenliche pfandsuchung umb gichtige schulden beschicht ... der soll die pfand nicht versagen1709 Mutach 84Faksimile (ca. 141 KB)
- [keiner soll gezwungen werden] den zehend anderst, als nach der ordentlichen visir- oder ... haim-maaß zu geben1710 CAustr. III 615Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie dann ... jeden dorffs ordentliche gerichts-schoͤppen, bey vorkommenden inquisitionen mit zuzuziehen sind1717 BrandenbKrimO. 64Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der ordentliche herr stadtrichter1719 MHungJurHist. V 2 S. 423
- sind die secretarii beym raht ... schuldig, ein ordentliches straffbuch zu halten1724 MittKönigsberg 2 (1910) 184
- man theilet ihn [proceß] in ... den ordentlichen und den ausserordentlichen oder summarischen proceß1738 Hayme 831Faksimile - in Google Books
- werden ... mehrere abtheilungen des gerichts-zwang aus dem roͤmischen recht hergeleitet, als nemlich der ordentliche, lat. jurisdictio ordinaria ... und ausserordentliche, lat. jurisdictio extraordinaria ...1752 Greneck 10Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der ordentliche gerichts-zwang wird theils von haͤuslichen anwesen, verbrechen oder betretten, theils von geding, verwaltung, verboth, lag oder zusammenhang der strittigen sache ... hergeleitet1753 CJBavJud. I § 2Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- judicium ordinarium heißt ... das ordentliche gericht, fuͤr welchem der beklagte muß belanget werden1753 Oberländer 398Faksimile - in Google Books
- ordentlich. nach der vorschrift der gesetze auch in ansehung der feyerlichkeiten und formalien1762 Wiesand 794Faksimile - in Google Books
- beyde sowohl bottschafter als abgesandte werden entweder nur zu einer einzelnen ausrichtung auf gewisse ungefaͤhr bestimmte kuͤrzere zeit, oder zu betreibung mehrerer angelegenheiten ... auf unbestimmte längere zeit abgeordnet. diese werden alsdann ordentliche, jene ausserordentliche gesandten ... genannt1765 Pütter,JurPraxis I 208Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von der kleinen oder ordinaͤren haverey. die ordentliche und kleine haverey bestehet in solchen auslagen und kosten, welche der schiffer ... zum besten des schiffs und guts ... zum gemeinschaftlichen nutzen zu machen ... gemuͤßiget wird1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. 198
- die ordentlichen straffen sind, welche das gesetz auf die verbrechen namentlich ausgesetzet1769 CCTher. 7 § 1Faksimile - in Google Books
- die lehn-gerichte können unmittelbar und ohne ersuchung der ordentlichen gerichte niemand vorladenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 31 § 10
- streu-zehnten ... darin von dem ordentlichen zehenten abweichen, daß ... nur einmal im anfang der erndte dem zehent-herrn anmeldung geschehen müsseum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 47 § 16
- darüber soll ein jegliches ... durch ordentlichen letzten willen frey zu disponieren berechtiget ... seyn1780 Zorn,BayrSchwabHG. 270
- ausser diesen ordentlichen lehrern findet noch eine unbestimte anzahl von ausserordentlichen lehrern ... statt, welche der kanzler nach den umstaͤnden und beduͤrfnissen der universitaͤt anstellen kann1788 Gadebusch,Staatskunde II 122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es sollen nur fromme, ehrliche und im haͤuslichen sisteme ordentliche buͤrger in den rath genommen werden1788 Thomas,FuldPrR. I 159Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- alle eheleute sollen durch ordentliche geistlichen eingesegnet werden1792 Hartmann,WürtGes. II 181
- ob zwar kauf und verkauf ordentlich, nicht eingeschraͤnket, so wird doch gleichwohl der schaͤdliche vor- und aufkauf ... verboten1793 Schwarz,LausWB. III 153Faksimile (ca. 135 KB)
- die ordentlichen steuern der reichsstände sind die kammerzieler; bei außerordentlichen geschieht die bewilligung nach römermonatenum 1795 StaatsRHeilRömR. 57
- sie [Räte] sind entweder ordentliche oder außerordentliche raͤthe, d.i. solche, welche nur bey gewissen vorfallenden geschaͤften, mit zur berathschlagung zugezogen werden1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 96Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- die [Strafe] naͤhmlich, welche das gesetz bestimmt, heißt die ordentliche, (ordinaria) die vom richter wegen vorhandenen milderungs- oder schaͤrfungsgruͤnden erkannte, die ausserordentliche strafe (poena extraordinaria)1798 Grolman,KrimRWiss. 62Faksimile (ca. 203 KB)
- es wird die citation eingetheilt in die ordentliche und außerordentliche. erstere ist diejenige, welche durch eine bloße insinuation demjenigen, an welchen sie gerichtet ist, besonders, und zwar entweder muͤndlich oder schriftlich, bekannt gemacht wird; letztere aber diejenige, welche außer der ordnung durch verhaftnehmung des vorzuladenden bewirkt, oder oͤffentlich bekannt gemacht wird1800 RepRecht V 223Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- beyde [göttliche und weltliche Gerichtsferien] sind entweder ordentliche (solemnes) oder außerordentliche (repentinae), je nachdem sie entweder alle jahre wiederkommen, oder durch besondere umstaͤnde veranlaßt werden1801 RepRecht VII 174Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ferner sind die landtage entweder ordentliche oder außerordentliche. erstere sind diejenigen, welche zu einer gewissen in den landesgrundgesetzen bestimmten zeit, letztere aber, welche besonderer veranlassungen wegen ausgeschrieben werden1801 RepRecht IX 258Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in rücksicht ihrer veranlassung sind die steuern 1) ordentliche, oder 2) ausserordentliche1804 Gönner,StaatsR. 722Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die verhandlung uͤber die unguͤltigkeit einer ehe steht nur dem landrechte des bezirkes zu, worin die ehegatten ihren ordentlichen wohnsitz haben1811 ÖstABGB. § 97Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wo so genannte landtafeln, stadt- oder grundbuͤcher, oder andere dergleichen oͤffentliche register eingefuͤhrt sind, wird der rechtmaͤßige besitz eines dinglichen rechtes auf unbewegliche sachen nur durch die ordentliche eintragung in diese oͤffentlichen buͤcher erlangt1811 ÖstABGB. § 321Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- schulden [an eine Gemeinschaft] muͤssen an die ganze gemeinschaft, oder an jenen, der sie ordentlich vorstellt, abgetragen werden1811 ÖstABGB. § 848Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
zu einem geistlichen Orden (V) gehörend, nach Art und Weise eines Ordens (V)
vgl.
ordinieren (V),
ordnen (VI)
- si moten ordenlike leuen1263/70 CorpMnlTekst. II 5 S. 200
- ain gebvwen closter da wir inne bliben mvͦgen ordenlich1276 Zürich (Kt.)/CorpAltdtOrUrk. I 287
- ihr [Barfüßer] ordenlicher bettel ist offentlich widder die lere Pauli ... ihre gesatz ... vonn ordenlicher keuschheit ist ganntz teuffelisch lere1521 Eberlin v.Günzburg III 6
- das die clöster nit mehr, dann iedes ein vnd dreißig ordenliche frawen mögen annemmen1660 Geschfrd. der 5 Orte 37 (1882) 71