Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordinariat

Ordinariat

, n.

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in der katholischen Kirche: oberste Verwaltungsbehörde eines Bistums
  • dispensazion, von ordensgeluͤbden ist von den ordinariaten zu ertheilen, und hat sich an dieselbe jeder ordensgeistliche zu verwenden, der von seinem orden losgesprochen zu werden wuͤnschet
    1790 LexÖstVerordn. 62
  • daß das ordinariat bey der ohnmacht der vorsteher gezwungen sey, unmittelbar und gewaltsam einzugreifen
    1822 Josephinismus V 197
  • sey das ordinariat belehrt worden, es sey der kürzere ordenshabit mit einem überrocke bey spatziergängen nicht erlaubt
    1825 Josephinismus V 228
unter Ausschluss der Schreibform(en):