Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordinarischule

Ordinarischule

, f., Ordinarschule, f.

öffentliche, allgemeine Schule
  • wo eine ... nebenschule zugelassen wird, sollen die leute, so derselben vor ihre kinder sich bedienen, unter solchem vorwand sich nicht wegern mit zu contribuiren, wann an der ordinar-schule etwas zu verbessern
    1684 Lippe/SchulO.(Vormbaum) II 682
  • solches aber [Einkommen aus dem Kirchschreiberdienst] denen jenigen schulhaltern, die in eben selbigem kirch-spiele auf denen incorporirten dörffern, so von der ordinar-schule allzuweit entlegen sind, ermangelt
    1711 SchlesKirchSchulO. 428
  • neben der vervollkommnung der ordinari schulen ist uns auch ... daran gelegen, die angeordnete sonntags-schulen aller orten im gang zu erhalten
    1791 Hartmann,WürtGes. IV 534