Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ordnungsmäßig
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, adj., adv.
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einer Vorschrift, Anordnung entsprechend
- [daß er] ein solches bei seinem vorgesezten specialsuperintendenten ... ordnungsmaͤssig ... anzeige1693 Hartmann,WürtGes. III 142
- daruͤber man sich ... ordnungs-maͤßig an hand zu gehen nicht ermangeln wird1694 Moser,StaatsR. 31 S. 82Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... die guͤltbrieffen ... auff dem ordnungsmaͤssigen fuß außgefertiget [werden]1724 BernStR. VII 1 S. 337Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- einem jeden litigirenden theil erlaubt ist, sich ... der dabei verguͤnstigter ... remediorum juris ... ordnungs-maͤßig zu bedienen1727 Bewer,Rechtsfälle V 91
- haben die beamte oder gerichts-personen jeden orts dafuͤr zu sorgen, daß diejenigen paͤchter oder eingesessene, welche solche laͤnderey cultiviren, die ausraͤutung derer wucher-blumen ordnungsmaͤßig vornehmen1737 HadelnPriv. 415Faksimile (ca. 122 KB)
- die zunfteinrichtung und deren ordnungsmäßige verfassung1739 BambBer. 100 (1964) 465
- habt ihr ... die angebrachte uebertretter ordnungsmaͤßig zu gebuͤhrender straf zuziehen1743 Hartmann,WürtGes. II 570
- daß alle quartale die von dem berg-amte mit zu unterschreibenden sessions-protocolla an uns jedesmal eingesandt werden sollen, um zuverlässig zu erfahren, ob auch überall ordnungsmäßig verfahren werde1755 QGrafschMark 221
- sich das bestallungs-holz zeigen zu laßen und zu untersuchen, ob es ordnungsmaͤßig oder betruͤglich gemacht sey1761 Moser,ForstArch. III 43Faksimile - in Google Books
- es soll dem schuldner allezeit frey gelassen seyn, solche abloͤsung nach seiner kommlichkeit und vermoͤglichkeit ordnung-maͤßig zu erstatten1762 BernStR. VII 2 S. 869Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- der fiskal ist ein solcher staatsbedienter, der auf die ordnungsmaͤßige herbeyschaffung und erhaltung der landesherrlichen einkuͤnfte achtung gibt1785 Fischer,KamPolR. II 199Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß alle jene, welche ... nicht alle ... arbeiten ... ordnungsmaͤßig vollbracht haben ... mit einer polizeistrafe ... belegt werden sollen1800 HeidelbPolGes. 8
- zu den persoͤnlichen verbindlichkeiten [des buͤrgers] gehoͤren ... die pflicht, den ... ordnungsmaͤßig constituirten oͤffentlichen gewalten, in sofern diese die graͤnzen ihrer amtlichen befugnisse nicht uͤberschreiten, gehoͤrigen gehorsam zu leisten1800 RepRecht V 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... die unmuͤndigen ... ordnungsmaͤßig mit vormuͤndern versehen [werden]1805 SystSammlSchleswH. II 1 S. 122Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- gesellen sind diejenigen, welche ein schon ordnungsmaͤßiges erlerntes gewerbe ... zu treiben befugt sind1824 Mittermaier,PrivR. 459Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte