Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordonnanzgericht

Ordonnanzgericht

, n.

vereinzelte Bez. für ein Militärgericht
  • [im Streit um den Nachlaß eines Offiziers droht ein Beteiligter,] des herrn generals ... Tilly excellentz ordonansgericht die sachen mit anderem ernst vornehmen zu lassen
    1628 ArchKulturg. 11 (1914) 491