Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalakten
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, pl.
auf einen Rechtsvorgang bezogene Sammlung von originalen Schriftstücken für amtliche Zwecke
- das in denselben fällen, da der key. may. oder dero commissarien ein bedencken in einer sache zugestelt werden soll, allewege neben denselben i. may. die original-acten oder zum wenigsten copey derselben mitubergeben werden soll1577 RTTraktat(Rauch) 82Faksimile (ca. 115 KB)
- daß einige partheyen, und deren advocaten sich ... unterstehen sollen, unwißend unser, und derer secretarien causarum, die original-acten von der canzley wegzunehmen, solche bey ihnen einzugeben und sich darüber rechtlich belehren zu laßen1697 ZRG.2 Germ. 64 (1944) 225 Anm. 162
- daß so wol von denen zeitigen advocatis fisci, und dessen anwaͤlden, als auch andern fuͤr hiesigen churfuͤrstl. cantzleycollegio litigirenden partheyen nicht allein die in ihren fuͤr demselben rechthaͤngigen sachen ergangene original-acta ihnen zu extradiren verlanget, selbe auch wol ..., und so gar des collegii ohnwissend, von denen actuariis abgefolget ... worden1708 CCLuneb. II 1 S. 382
- damit der vertheidiger von der beschaffenheit der sache, die er zu vertreten suchet, sich deutliche begriffe bilden moͤge, so ist demselben die durchsicht der originalacten ... zu gestatten1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1235
- er [Erzkanzler] hat die aufsicht uͤber alle originalacten und briefschaften, die matrikel und alle reichsurkunden1801 RepRecht VII 109Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)