Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalbefehl

Originalbefehl

, m.

originale schriftliche Anweisung
  • was also verehret wird, soll mit dem original-befehlich bey den rechnungen beleget werden
    1653 HistBeitrPreuß. II 66
  • daß ... alle ... fuhren richtig befunden und mit original-befehlen justificiret worden
    1697 SammlVerordnHannov. II 162
  • befahle er ... dem secretario des koͤnigs original-befehl, mit anhangendem koͤniglichen insiegel abzulesen, welches dem gedruckten edicto ... von wort zu wort gleichlautend
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1401
  • so wie ein annahme-befehl befolgt worden, muß er erste curator ... den original-befehl dem rendanten, als seinen rechnungs-belag, zur fernern asservation uͤberlassen
    1783 NCCPruss. VII 2207