Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalgewalt

Originalgewalt

, m.

wie Originalvollmacht 
  • ["es sei nicht notwendig, daß in allen Angelegenheiten stets"] neben einer copey der original-gewalt von den agenten und procuratorn beygelegt werden solle
    1643 RHROrdn. I 138 Anm. 527
  • gestalt auch die agenten und procuratores ... in primo termino stets ihre mandata procuratoria hinfüro originaliter neben einer collationirten abschrifft ... zu übergeben; es were dann sach, daß der originalgewaldt schon zuvor ad omnes causas wehre produciret worden
    1654 RHROrdn. I 138
  • lassen ... ein general-schreiben wegen derselben ... revision sachen durch ihren gevollmaͤchtigten ... einliefern, samt einem original-gewalt 
    1769 Cramer,Neb. 92 S. 29
  • [wird] bey original-gewalten und vollmachten der stempel von 15 kr. [gebraucht]
    1807 WirtRealIndex III 74