Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalinstrument

Originalinstrument

, n.

wie Originalbrief 
  • da der beclagte solche original-instrumenta, brief oder rechnungen bei handen hette
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 39 § 5
  • weiter sind eine große menge carriers mit kayserl. und anderen original-schuldbriefen wie auch andere original-instrumenta ... beigelegt
    1667 Mayer,NÖStändearchiv 122
  • sodann wird bey der registratur das instrument bey dem grundbuch von wort zu wort eingetragen, und vorgemerkt, wo sodann, daß solche richtig geschehen, auf das originalinstrument geschrieben wird
    1780 SteirEinl. 45
unter Ausschluss der Schreibform(en):