Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalrechnung

Originalrechnung

, f.


I originale Unterlage bei einer amtlichen Finanzprüfung
  • die zu D. abgehörte originalrechnung 
    1637 AnnNassau 33 (1902/03) 335
  • zusamt denen original rechnungen derer amtleute von L.
    1724 Schnee,Hoffinanz V 93
  • werden bey abhoͤrung der rechnung die monita ... in ein besonderes ohnnoͤthig weitlaͤuffiges protocollum gebracht, da vilmehr dieselbe in die original-rechnungen gantz eingeschriben ... werden sollten
    1739 Moser,StaatsR. 27 S. 378
  • die abgehoͤrte und justificirte original-rechnungen 
    1769 Cramer,Neb. 87 S. 17
II Aufstellung erbrachter Leistungen und des dafür geforderten Entgelts
  • so wie ich selbige in der original-rechnung zur zahlung aßignirt habe, als nemlich 120 fl.
    1750 MittSaar 11 (1911) 89