Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalrechnung
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Originalprivileg
Originalrechnung
, f.
I
originale Unterlage bei einer amtlichen Finanzprüfung
- die zu D. abgehörte originalrechnung1637 AnnNassau 33 (1902/03) 335
- zusamt denen original rechnungen derer amtleute von L.1724 Schnee,Hoffinanz V 93
- werden bey abhoͤrung der rechnung die monita ... in ein besonderes ohnnoͤthig weitlaͤuffiges protocollum gebracht, da vilmehr dieselbe in die original-rechnungen gantz eingeschriben ... werden sollten1739 Moser,StaatsR. 27 S. 378Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die abgehoͤrte und justificirte original-rechnungen1769 Cramer,Neb. 87 S. 17
II
Aufstellung erbrachter Leistungen und des dafür geforderten Entgelts
- so wie ich selbige in der original-rechnung zur zahlung aßignirt habe, als nemlich 120 fl.1750 MittSaar 11 (1911) 89