Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalrevers

Originalrevers

, m.

originale Urkunde mit einer Bestätigung der übernommenen Lehnspflichten
  • daß solche ... urkunden in den credentialen an i. kais. maj. ... wie auch vornehmlich in den original-vollmachten und den zwei original-reversen wegen des rückfalls derer von der cron Böhmen zu lehen tragenden stücke ... bestehen
    1661 ProtBrandenbGehR. VI 360
unter Ausschluss der Schreibform(en):