Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalschreiben
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Originalrechnung
Originalrechtsbelehrung
Originalrentmeisterbrief
Originalrevers
Originalrolle
Originalschreiben
, n.
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originales Schriftstück
bdv.:
Originalschrift
- beyligendes original-schreiben, so wir alleinig zu befoͤrderung der sach, und gar nicht, euer liebden hierunter vorzugreiffen, erbrochen1597 Moser,StaatsR. 27 S. 320Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat der durchleuchtige hochgebohrne mein gnädiger fürst vnd herr ... in darbeyligenden originalschreiben vnd instruction mir gnädig anbeuohlen1614 ZSchwabNeuburg 8 (1881) 250
- vns hat des ... graven ... v. Hohenlohe obristen und ritters, pfarrer zu Hohebach ... nechst einschließung eueres original-schreibens gebürrendt zu erkhennen gegeben1628 BlWürtKG. 11 (1907) 117
- wäre Schlicken originalschreiben da, darin s. ch. d. gerathen wird, Crossen und Frankfurt wieder an sich anzubringen, sonst attaque nicht frei1644 ProtBrandenbGehR. II 424Faksimile - in Google Books
- wie solches aus dem ... bericht, und eingesandten original-schreiben des hoff-fiscalis ... zu ersehen1732 CCMarch. IV 1 Sp. 1112Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- sollen ... die advocati und procuratores auf die ihnen insinuirte citationes zur guͤte ... mit deshalb habender besonderen ... vollmacht erscheinen, oder aber, wann etwa die partheyen ... sich dazu nicht entschliessen koͤnnen, ... solches tages vorher bey denen commissariis anzeigen, und sich dieserhalb mit einem original-schreiben von ihren principalen gehoͤrig legitimiren1737 CCMarch. Cont. I 93Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wie dann auch bey denen collectoribus sententiarium cameralium gar viele præjudicia zu finden seynd, wo auf bessern beweiß, und insbesondere auf die unterlassene production des originals, interloquiret worden, so, daß es das ansehen gewinnen moͤchte, als ob Liebmann mit production des original-schreibens quæst. annoch gehoͤret, consequenter ihm seine actio injuriarum reserviret werden koͤnte1762 Cramer,Neb. 29 S. 78Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- es ist auch weder das original-schreiben des klagenden mandatarii ..., abseiten der beklagtinn, beygebracht, noch solches von klaͤgerinn recognosciret ... worden1768 HambGSamml. VI 614Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)