Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalschuldbrief

Originalschuldbrief

, m.

wie Originalobligation 
  • in schuldforderungen, die mit unleugbaren briefen und siegeln bewiesen werden, und die keine unehrliche zusage in sich haben, soll auf gerichtliche producirung des original-schuldbriefes oder verschreibung schleunig verholfen ... werden
    1650 EstRitterLR. 224
  • niemant kan ein schuld ohne sonderliche cession einfordern, ob er gleich den original schuldbrief in handen hette und die clausula: "getreüen briefs inhaber" darinnen begriffen währe
    1654 NÖLO. II 28 § 10
  • weiter sind eine große menge carriers mit kayserl. und anderen original-schuldbriefen wie auch andere original-instrumenta ... beigelegt
    1667 Mayer,NÖStändearchiv 122
  • ob die administratores die original-schuld-briefe hinter sich haben, oder wo sie verwahret werden
    1765 NCCPruss. III 681
  • aufkuͤndigungen, der bey stiftern oder kloͤstern angelegten kapitalien sind mittelst vorlaͤufiger vorzeigung des originalschuldbriefes bei der koͤn. kammerprokuratur einzuleiten
    1790 LexÖstVerordn. 21