Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalschuldverschreibung

Originalschuldverschreibung

, f.

wie Originalobligation 
  • der gerhab begehrte hieruͤber, ein ordentliche verzuͤckts-quittung des erbietens, alsdann die original-schuld-verschreibung aus- und einzuhaͤndigen
    1670 Abele,Unordn. II 111
  • da es in concurs- und liquidations-processen dem kaͤufer des grundstuͤcks nicht allezeit moͤglich ist, die original-schuld-verschreibungen zur loͤschung zu reproduciren
    1778 NCCPruss. VI 1383
  • glaͤubiger, die einem stifte, kirchen, kapitel oder kloster, das dargelehnte kapital aufkuͤndigen, haben zuerst die originalschuldverschreibung dem kamerprokurator vorzuzeigen
    1790 LexÖstVerordn. 135
  • [Übschr.:] von der retradition der ad acta befindlichen original-schuldverschreibungen 
    1798 Hagemann,PractErört. I 186
  • bei dem letzten ablosungsbericht muß die original-schuldverschreibung an erstere stelle mit eingeschickt, und von ihr nach geschehener loͤschung im guͤltstab und nach deren annotirung auf die schuldverschreibung zur obersten finanzbehoͤrde uͤbergeben werden, welche sie mit einem einschnitt als kassirt bezeichnet ins archiv zur aufbewahrung uͤbergiebt
    1806 SammlBadStBl. III 17
  • aus der capitals-kündigung kann ich erst dann, wenn ich zur zahlungszeit die originalschuldverschreibungen beibringe, rechte erwerben
    1807 Rabe,PreußG. IX 74
unter Ausschluss der Schreibform(en):