Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalurkunde
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, f.
wie Originalbrief
- weiters wollen wir allen partheyen ... auferlegt haben, ihre original-urkunden, so haͤuffig in unsers cammer-gerichts gewoͤlben verhalten, ... wiederum zu erfordern1570 RAbsch. III 300Faksimile (ca. 110 KB)
- es ist uns ... nicht zuwieder, daß s. l. ... die außantwortung der originalurkunden, des furstenthumb concernirent, ervolge1606 ActaBrandenb. II 466
- soll in real-sachen auf producirete original-uhrkunde die immissio in das geklagte gut erkandt ... werden1606 StadeGO. 307
- so hat er aus denen mitgegebenen repartitionen sich der verschidenen sommer- und winter-auweisung [!] halber zu informiren und die original-urkunden, was darauf zur regiments-cassa bezahlt, jedes orts sich vorzeigen zu lassen1693 Moser,StaatsR. 32 S. 24Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- beweißthum durch original-urkunden, urbarien, steuer-register, rechnungen, zeugen-abhoͤr und dergleichen1720 Moser,StaatsR. 31 S. 181Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es kan aber eine schuld liquid gemacht werden, durch vorlegung des instruments, oder der obligation und ausgestellter handschrifft, und original urkunden, woraus das debitum und dessen quantum erhellet1721 KlugeBeamte IV 388Faksimile - in Google Books
- ihre ansprachen ad protocollum zu bringen, auch sofort in selbigem termino mit original-uhrkunden und zeugnissen sub poena praeclusionis und damit nicht weiter gehöret zu werden, zu beweisen1722 SammlVerordnHannov. I 400Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daher auch die vorlegung der original-urkunden nur zu des richters unterricht gereichet1758 Estor,RGel. II 102Faksimile (ca. 130 KB)
- wo nun also die original-urkunden ausser landes gebracht worden seynd; da pfleget auch von zeit zu zeit eine deputation aus dem mittel derer land-staͤnde angeordnet zu werden, welche nachsiehet: ob sie noch alle vorhanden seyen1769 Moser,RStändeLand. 1140Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einen gewissen termin anzuberaumen, in welchem der klagende theil die vidimirten kopien, welche der vor das hoͤchste tribunal gebrachten klage beigeschlossen sind, mit den originalurkunden bestaͤrken, und der impetratische theil dieselben rekognosciren soll1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 440Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der grund, weshalb abschriften an sich nichts beweisen koͤnnen, liegt darin, daß zu einem vollen beweise durch urkunden wirkliche original-urkunden erfordert werden1798 RepRecht I 114 Anm.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die vollmacht wird vermuthet ... bei demjenigen, welcher die zu einer sache gehörigen originalurkunden in händen hat1815 Gönner,EntwGesB. I 71Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- nicht als abschriften, sondern als originalurkunden sind anzusehen a) die mit einer kontrasignatur des gegenseitigen interessenten versehenen duplikate einer urkunde, desgleichen b) die gerichtlich gefertigten abschriften (extrakte) der gerichtlichen protokolle oder sonstigen gerichtlichen handlungen1815 Gönner,EntwGesB. I 177Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte