Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalvergleich
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, m.
originale Urkunde über einen Vergleich
bdv.:
Originalhauptvergleich
- als ist ... dahin ... verglichen worden, daß die maͤrkischen unterthanen das uͤbrige sommersalz ... an sich erkaufen moͤchten, wie solche die original-vergleiche ausweisennach 1665 NStaatsbMag. VIII 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Spalte,] in welche sodann der betrag fuͤr den zum original-vergleich, bescheid, oder sentenz, gebrachten stempel-bogen, hineingeschrieben wird1766 NCCPruss. IV 455Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- eine abschrift eines kreuzweise schnitte habenden und unten am rande des bogens bogenweis beschnittenen original vergleichs uͤber frohnen de 16431780 Mader,ReichsrMag. IV 302Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- den originalvergleich, welcher in duplo mit der hinzuzufuͤgenden genehmigung auszufertigen, und das eine exemplar in dem dortigen amtsarchiv aufzubewahren, das andere aber dem vorbenannten hamburgischen landherrn zuzustellen ist1808 SystSammlSchleswH. I 475Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK