Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalvergleich

Originalvergleich

, m.

originale Urkunde über einen Vergleich
  • als ist ... dahin ... verglichen worden, daß die maͤrkischen unterthanen das uͤbrige sommersalz ... an sich erkaufen moͤchten, wie solche die original-vergleiche ausweisen
    nach 1665 NStaatsbMag. VIII 25
  • [Spalte,] in welche sodann der betrag fuͤr den zum original-vergleich, bescheid, oder sentenz, gebrachten stempel-bogen, hineingeschrieben wird
    1766 NCCPruss. IV 455
  • eine abschrift eines kreuzweise schnitte habenden und unten am rande des bogens bogenweis beschnittenen original vergleichs uͤber frohnen de 1643
    1780 Mader,ReichsrMag. IV 302
  • den originalvergleich, welcher in duplo mit der hinzuzufuͤgenden genehmigung auszufertigen, und das eine exemplar in dem dortigen amtsarchiv aufzubewahren, das andere aber dem vorbenannten hamburgischen landherrn zuzustellen ist
    1808 SystSammlSchleswH. I 475
unter Ausschluss der Schreibform(en):