Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalverordnung

Originalverordnung

, f.

originale amtliche Vorschrift, Festsetzung
  • wie solches, in einer original-verordnung, zu sehen
    1689 Valvasor,Krain III 2 S. 429
  • ohne erlaubniß und veranlassung des collegii niemanden eroͤfnen oder lesen lassen, noch weniger ohne solche niemanden die original-verordnungen in die haͤnde oder abschriften davon geben
    1773 NCCPruss. V 2 Sp. 1193
  • daß in denjenigen faͤllen, wenn landes-justitzcollegia insinuationen an partheyen durch die posten bewirken wollen, und uͤber deren abgabe und richtige bestellung postscheine verlangen, sie der verschlossenen original-verordnung eine offene copie mit dem ersuchen der attestation beyfuͤgen, die distribuirenden postaͤmter aber gehalten seyn sollen, das attest uͤber den eingang und die richtige bestellung der originalverordnung auf die offen beygehende copie gegen eine belohnung von 3 groschen fuͤr jede solche insinuationsbescheinigung unweigerlich zu ertheilen
    1797 NCCPruss. X 924
  • daß ... die originalverordnungen von allen behoͤrden, die fuͤr die publication zu sorgen haben, ... aufzubewahren sind
    1823 StaatsbMag. II 729
unter Ausschluss der Schreibform(en):