Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalverordnung
Artikel davor:
Originalschreiben
Originalschrift
originalschriftlich
Originalschuldbrief
Originalschuldverschreibung
Originalspezialgewalt
Originalstatutenhauptbuch
Originalteidingbuch
Originalurkunde
Originalvergleich
Originalverordnung
, f.
originale amtliche Vorschrift, Festsetzung
- wie solches, in einer original-verordnung, zu sehen1689 Valvasor,Krain III 2 S. 429Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- ohne erlaubniß und veranlassung des collegii niemanden eroͤfnen oder lesen lassen, noch weniger ohne solche niemanden die original-verordnungen in die haͤnde oder abschriften davon geben1773 NCCPruss. V 2 Sp. 1193Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß in denjenigen faͤllen, wenn landes-justitzcollegia insinuationen an partheyen durch die posten bewirken wollen, und uͤber deren abgabe und richtige bestellung postscheine verlangen, sie der verschlossenen original-verordnung eine offene copie mit dem ersuchen der attestation beyfuͤgen, die distribuirenden postaͤmter aber gehalten seyn sollen, das attest uͤber den eingang und die richtige bestellung der originalverordnung auf die offen beygehende copie gegen eine belohnung von 3 groschen fuͤr jede solche insinuationsbescheinigung unweigerlich zu ertheilen1797 NCCPruss. X 924Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß ... die originalverordnungen von allen behoͤrden, die fuͤr die publication zu sorgen haben, ... aufzubewahren sind1823 StaatsbMag. II 729Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel