Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalvertrag
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(originalversiegelt)
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, m.
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originales Schriftstück über eine rechtliche Vereinbarung
- dise copei, durch mich M.H. ... notarien, collacioniert ... und dem originalvertrag von wort zů worten gleichlautent erfunden ist1536 AugsbChr. IV 234
- [Gebühr] wegen der abkopierung des originalvertrages, so in allem 24 plat, und pro vidimierung derselben1593 v.d.Ohe,LünebVerw. 84 Anm. 20
- der originalvertrag ist zwaar vorhanden, aber vom hern von R. so oft versigelt, das niemands den inhalt wissen kan1605 ActaBrandenb. I 500
- alßdann ... probst vnd gemeines capitul ... vor mir gegenwiertigen originalvertrag neben anderen mehr brieffen erscheinen vnd verlesen1622 ArgauLsch. V 233Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die kommissarien sollten beim kurfuͤrsten darum ansuchen, daß die vertrags-notel ... doppelt ausgefertiget ... und ... jedem theile ein originalvertrag zugestellt wuͤrde1787 HessBeitr. II 402
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