Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalvertrag

Originalvertrag

, m.

originales Schriftstück über eine rechtliche Vereinbarung
  • dise copei, durch mich M.H. ... notarien, collacioniert ... und dem originalvertrag von wort zů worten gleichlautent erfunden ist
    1536 AugsbChr. IV 234
  • [Gebühr] wegen der abkopierung des originalvertrages, so in allem 24 plat, und pro vidimierung derselben
    1593 v.d.Ohe,LünebVerw. 84 Anm. 20
  • der originalvertrag ist zwaar vorhanden, aber vom hern von R. so oft versigelt, das niemands den inhalt wissen kan
    1605 ActaBrandenb. I 500
  • alßdann ... probst vnd gemeines capitul ... vor mir gegenwiertigen originalvertrag neben anderen mehr brieffen erscheinen vnd verlesen
    1622 ArgauLsch. V 233
  • die kommissarien sollten beim kurfuͤrsten darum ansuchen, daß die vertrags-notel ... doppelt ausgefertiget ... und ... jedem theile ein originalvertrag zugestellt wuͤrde
    1787 HessBeitr. II 402