Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalvollmacht

Originalvollmacht

, f.

originale Urkunde über eine Ermächtigung zum Handeln im fremden Namen
  • daß solche ... urkunden in den credentialen an i. kais. maj. ... wie auch vornehmlich in den original-vollmachten und den zwei original-reversen wegen des rückfalls derer von der cron Böhmen zu lehen tragenden stücke ... bestehen
    1661 ProtBrandenbGehR. VI 360
  • nachdem [der chur-maynzische director] ... den gemessenen befehl hat, denen electoralibus neque in collegio neque extra collegium singulis seine original-vollmacht vorzuzeigen
    1690 Moser,StaatsR. 45 S. 116
  • daß zwischen ... dem ... herzogen zu Schleswig-Holstein ... durch dero ... bevollmaͤchtigte ... an einem, und der stadt Hamburg durch ... derselben ... bevollmaͤchtigte ... am andern theile, heute ... vermoͤge gegen einander ausgewechselter original-vollmachten ... ein gewisser und bestaͤndiger kauf-contract getroffen und geschlossen worden
    1724 HambGSamml. IX 334