Ortheu, n.
Ortheu, n.
Heuvorrat, der für den neuen Pächter eines Gutes zurückgelassen werden muß
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[der abziehende Beständer eines Leihegutes soll für den Nachfolger] orthew, samhabern vnd allen gerrechicgkaiten nach dem lanndsrecht berichten1503 Oberbayern/DRWArch.