Ortheu, n.

Heuvorrat, der für den neuen Pächter eines Gutes zurückgelassen werden muß
  • [der abziehende Beständer eines Leihegutes soll für den Nachfolger] orthew, samhabern vnd allen gerrechicgkaiten nach dem lanndsrecht berichten
    1503 Oberbayern/DRWArch.