Ortspfarrer, m.
Ortspfarrer, m.
am ¹Ort (V) amtierender Geistlicher
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dem praeceptori, wie nicht weniger jedern orts-pfarrern, müssen die obgenandte bücher ... aus dem gottes-kasten geschaffet ... werden1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 298 Faksimile
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[H. hat den] augenschein [in] beisein orthspfarrern, schultheisen und zweier verstendiger werckmeister ... eingenommen1695 FreibDiözArch.² 38 (1937) 197
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wenn die kandidaten um stellen anhalten, so soll solches nicht anders, als mit beylegung eines testimonii des ort-pfarrers, wo sie wohnen, und des superintendentens der dioͤces, geschehen1794 Schwarz,LausWB. V 63 Faksimile
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protestanten beyder confessionen [sollen] ... auch da, wo kein kirchspiel ihrer religion ist, unter der kirchspielsdirection des ortspfarrers der andern religion in allen zur aͤusserlichen ordnung und kirchenzucht gehoͤrigen dingen gleich andern pfarrkindern stehen1804 Baden/v.Berg,PolR. IV 797 Faksimile
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die distrikts-inspektoren sollen die schuljugend in der sittenlehre selbst pruͤfen und auch durch den orts-pfarrer als lokal-inspektor pruͤfen lassen1808 RepStaatsVerwBaiern VI 152 Faksimile
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dem orts-pfarrer des verstorbenen koͤrpers gebuͤhrt die aussegnung, die begleitung bis zum grabe, und die fuͤhrung des leichen-condukts, wenn auch außerhalb der pfarr die beerdigung geschehen sollte1809 RepStaatsVerwBaiern III 9 Faksimile
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an mehreren orten hat ... die canonische ansicht sich so festgesetzt, daß der ortspfarrer eine gesetzliche vermuthung gegen alle gutsbesitzer in der pfarrei fuͤr sein zehendrecht hat1824 Mittermaier,PrivR. 222 Faksimile