Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ortsgericht
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(Ortgeld)
Ortsgericht
, n.
II
je nach Gerichtsverfassung unterschiedlich zuständiges örtliches Gericht
- daß aber erwaͤhnter Carpz[ov] auch statuiret, es gehoͤre die jurisdiction auf den kirchhoͤfen nicht den ordentlichen orts-gerichten zu, sondern denen consistoriis, will Stryck ... nicht durchgehends admittiren1705 KlugeBeamte I2 217Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß auch alle bey den herrschaftlichen ortsgerichten zur justizverwaltung bestimmte beamten geprüfte, und von dem appellationsgerichte tüchtig befundene leute seyn sollen1787 Breisgau/Leiser,Strafgerichtsb. 216
- [wo] die buͤrgerlichen magistrate und ortsgerichte nur von gliedern dieser [allein zugelassenen] religion besetzt waren, sollen sie kuͤnftig stets unvermischt bleiben1806 Roman,BadKirchR. 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da ... allein das oberamt die gerichtsbarkeit auszuführen haben wird, welches in den dörfern die ortsgerichte als seine delegierten bestellt1808 JbLiechtenstein 5 (1905) 206
- die verfuͤgung, nach welcher staatsbediente niedern ranges und das gesinde der eximirten der jurisdiction der ortsgerichte unterworfen seyn sollen [gilt nicht für die Hofdienerschaft]1810 Rabe,PreußG. X 397Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von dieser rechtlichen vermuthung (§. 924 und 925) kann aber der uebernehmer eines solchen stuͤckes vieh nur dann gebrauch machen, wenn er dem uebergeber oder gewaͤhrsmanne sogleich von dem bemerkten fehler nachricht gibt; oder in dessen abwesenheit dem ortsgerichte oder sachverstaͤndigen die anzeige macht, und den augenschein vornehmen laͤßt1811 ÖstABGB. § 926Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die ortsgerichte werden blos mit einem beamten besetzt1814 RepStaatsVerwBaiern I2 152Faksimile - in Google Books
- in den herrschaftlichen ortsgerichten ... uͤben besondere ortsbeamte die polizey-verrichtungen aus1817 RepStaatsVerwBaiern VI 159Faksimile - in Google Books
- patrimonial-gerichte bilden sich ... b) aus bereits bestaͤtigten und ausgeschriebenen ortsgerichten, in sofern deren bildung sich gleichfalls auf ein fruͤher daselbst bestandenes patrimonial-gericht gruͤndet1818 VerfBaiern I Beil. VI p. 10Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ortsgerichte sind bloße vollziehungs-behoͤrden, welche den koͤniglichen landgerichten, oder den ihnen gleichgestellten herrschafts-gerichten auf eine bestimmte weise untergeordnet sind1818 VerfBaiern I Beil. VI p. 83Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den ortsgerichten steht die gerichtsbarkeit weder in peinlichen faͤllen, noch in streitigen zivilgegenstaͤnden zu na1818 VerfBaiern I Beil. VI p. 84 [ebd.ö.]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie denn auch die ortsgerichte und polizeydiener hierauf [Verbot des Giftauslegens gegen Feldmäuse] acht zu tragen haben1818 SammlBadStBl. II 631
- die ortsgerichte, welche theils magistrate theils grundgerichte sind1829 Puchta,Justizämter I 231Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die gegenwaͤrtig bestehenden stadtraͤthe und ortsgerichte bilden den gemeinderath ihrer gemeinde1831 Baden/Pölitz,Verf. I 1 S. 538Faksimile - in Google Books
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