Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ortsherr

Ortsherr

, m.


I Inhaber der Herrschaftsrechte über einen 1Ort (V) 
  • so die appellirende parthie mit der von dem ortsherrn erteilten urthel ... nicht zufrieden sein
    1601/1788 WürtLändlRQ. II 518
  • den lands- und ortsherren 
    1772 CSax. I 1004
  • wer orts-herr, oder orts- ingleichem schutz-bürger ist, bey dem gilt der ort, wo der ortsherrliche siz ist, oder wo das ortssassen recht besteht, immer für die haupt-niederlassung
    BadLR. 1809 Satz 102 a
II Gemeindevorsteher
  • kommen die sogenannten gemeindemaͤnner, gemeindevorsteher im eigentlichen verstande, an einigen orten, orts- oder dorfsherren, auch bauermeister oder ... dorfsbuͤrgermeister vor
    1788 Thomas,FuldPrR. I 201
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