Ortsobrigkeit, f.
Ortsobrigkeit, f.
örtliche Herrschaftsbehörde
vgl.
Landesobrigkeit (I)
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[Zuständigkeit bestimmter Offiziere bei Exzessen während der Werbung von Rekruten] benebens denen staͤnden vnd orths obrigkeiten1680 Mader,ReichsrMag. II 596 Faksimile
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[Polemik gegen unorganisierte Musiker:] diese stinckende pfütze wäre werth, dass man sie mit einem guten zapffen versteckte, auf dass ihre schädliche exhalationes nicht zugleich dem köstlichen balsam schadete, und das könnte am füglichsten geschehen, wenn jede orths-obrigkeit hierinnen ein wachendes auge trüge, um so verderbliche pflantzen aus dem musicalischen garten zu jetten, ja ich sage gar, mit stumpff und stiel aus ihrer wurtzel zu reissen1719 Moser,MusikerGen. 98
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[die Namen straffälliger und flüchtiger Münzbeamter sollen] in allen zunftbuͤchern vorgemerket [werden, damit sie] ... als dieselbe erkannt wuͤrden, jeder ortsobrigkeit angezeiget, und von dieser ... gefaͤnglich niedergeworfen ... werden1760 Faber,NStaatskanzlei IV 76
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die schornsteinfeger sollen fleißig acht haben, ob die mauern schadhaft ... und sollen solches alsofort bei jeder orts-obrigkeit anzeigen1766 HalberstProvR. 267 Faksimile
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welche [handwerksstrafe] vielmehr die lands- oder orts-obrigkeit gegen diejenigen handwerker, so dergleichen vorwurfs oder bestrafung [der Handwerker, die Frauen beschäftigen] sich anmaaßen wollten, vorzukehren hat1772 CSax. I 1004 Faksimile
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die aufsicht und bestimmung derselben [handwerks- und zunftsachen] ist ein hauptgegenstand der staͤndischen policey, und gehoͤrt vor die ortsobrigkeit, insbesondere in reichsstaͤdten1773 Cramer,Neb. 125 S. 77 Faksimile
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setzen wir auch, und verordnen, da gebrechliche personen gefunden würden, die sinnlos, wahnwitzig, taub, stumm und beständig bettlägerig, oder auch unnütze verschwender ihrer güter wären, daß dieselben ebenmäßig auf vorbemeldete art jeder orts-obrigkeit angezeiget, mit selbigen, wie mit minderjährigen verfahren, und so lange die behinderungen einer ihnen nicht selbst anzuvertrauenden verwaltung anhalten, damit kontinuirt werde1780 SammlVerordnHannov. I 66 Faksimile
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streitigkeiten uͤber eigenthuͤmliche gebraͤuche und kirchenceremonien koͤnnen sie [juden] unter sich, jedoch mit vorwissen der ortsobrigkeit schlichten1786 Gadebusch,Staatskunde I 295 Faksimile
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in ansehung der personen stehen ... [die Geistlichen] gesinde und dienstboten [usw.] ... unter der ordentlichen ortsobrigkeit [als Gericht]1788 Gadebusch,Staatskunde II 271 Faksimile
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akademische buͤrger, welche in oͤffentliche thaͤtlichkeiten verwickelt waren, und von der ortsobrigkeit eingezogen worden sind, sind vom rectorate alsbald durch den pedellen abzufodern1788 Thomas,FuldPrR. I 81 Faksimile
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solle der verkäufer längst innerhalb 3 tagen nach vollendung der zugszeit bei der ortsobrigkeit sich anmelden, daß er wegen nicht bezahltem kaufschilling das gut wiederum an sich ziehe1793 Rottweil/QNPrivatR. II 2 S. 420
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catalogus derer personen, welche in prima instantia in personalsachen unter den hoͤhern zelleschen landes-gerichten stehen ...doctoren der rechte und der medicin, wenn sie ein mit dem befreieten gerichtsstande verbundenes amt bekleiden. bloße doctoren stehen der observanz nach unter der gewoͤhnlichen ortsobrigkeit1798 Hagemann,PractErört. I 141 Faksimile
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muͤssen sie [protestantische Separatisten] sich den polizeylichen visitationen der ortsobrigkeit von zeit zu zeit unterwerfen, um nachsehen zu lassen, ob nichts gegen die ordnung vorgenommen werde1803 Reyscher,Ges. IX 16 Faksimile
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in der that ist es auch billig, daß man die localpolizey einer jeden ortsobrigkeit uͤberlasse1805 RepRecht XII 27 Faksimile
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er [der wandernde Geselle] ist verbunden ... dieses wanderbuch bey jeder orts-obrigkeit zur visirung vorzulegen1807 BambBer. 100 (1964) 534
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[Konstitutionsentwurf Gneisenaus:] jeder versuch zur auflehnung gegen abgaben, verpflichtungen, frondienste und schuldigen gehorsam gegen ortsobrigkeiten, durch landsturmbewaffnung oder zusammenberufung veranlaßt oder begünstigt, werden unnachsichtlich mit dem leben gebüßt, ebenso anstiften von meutereien1808 Händel,Wehrpflicht 75
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die aufsicht auf die angeführten unfüge der fleischhacker, fleischselcher, seifensieder, bäcker und müller steht auf dem flachen lande den ortsobrigkeiten, das ist, den wirtschaftsämtern und in städten dem magistrate zu1808 SchrMährSchles. 12 (1859) 517
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unter dringenden umstaͤnden kann von der landesstelle oder dem kreisamte, und wenn eine bestaͤtigte nahe todesgefahr keinen verzug gestattet, auch von der ortsobrigkeit das aufgeboth gaͤnzlich nachgesehen werden; doch muͤssen die verlobten eidlich betheuern, daß ihnen kein ihrer ehe entgegen stehendes hinderniß bekannt sey1811 ÖstABGB. § 86 Faksimile
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in zweifelhaften faͤllen kommt es zwar zunaͤchst auf den ausspruch des censors, oder der ortsobrigkeit, endlich aber auf die entscheidung einer hoͤhern, dem censor vorgesetzten behoͤrde an1818 ProtBundesversamml. VI 336
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die wahlen in den einzelnen staͤdten und dorfgemeinden aber werden zunaͤchst von der ortsobrigkeit geleitet1823 Preußen/Pölitz,Verf. I 1 S. 60 Faksimile
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fuͤr das gemeine recht ist aber zu behaupten, daß sie [verklarung im Seerecht] vor einer gerichtlichen behoͤrde oder der ortsobrigkeit belegt werden muͤsse, die auch wohl dazu bestaͤndige delegirte haben1830 Pöhls,HR. III 693 Faksimile
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die ortsobrigkeiten haben eine strafgewalt in geringen injuriensachen, bei waldexcessen in ihren eigenen waldungen, endlich in absicht auf die ihnen zustehende streitige und nicht streitige gerichtsbarkeit1831 Mohl,WürtStR. II 289 Faksimile