Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ortstimme

Ortstimme

, f.


I verbindliche Äußerung eines eidgenössischen Standes
vgl. 1Ort (VI)
  • 1626 uö. SchweizId. XI 414
  • dass man persönlich alle zwölf lobl. ort laut anno 1678 erhaltenen ortstimmen zu ersuchen nicht schuldig seye
    1696 GraubdnRQ. V 205
  • derowegen wir ... für unser ortstimb dahin zu gehen und zu erklären erkennen
    1700 GasterLsch. 551
  • lassen wir es bei den dessetwegen erhaltenen hochoberkeitlichen ortstimmen beider hochlobl. orten Schweytz und Glarus durchaus bewenden
    1706 GasterLsch. 558
II schriftliche Formulierung der Ortstimme (I) 
  • nach deme ... ein ortstim ... ist vorgelesen worden
    1742 GasterLsch. 206