Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Osterbrüchte
Artikel davor:
Ortswert
Ortzoll
Ortszoller
Ortzollstätte
orwige
Ösel
Osering
(Össelmaß)
Osterabend
Osterbede
Osterbrüchte
, f.
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österliche Abgabe an den Pfarrer
vgl.
Osterdienst
- welches seind die jura jedes orths pastoren ... zur osterlichen zeit von jedem berichtligem zwey eyer; damit aber soll verbotten und abgeschafft sein die osterbruchten1463 Koeniger,SendQ. 252