Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Osterehrung

Osterehrung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zu Ostern fällige Naturalabgabe an die Grundherrschaft
  • dann der weichnacht- und ostereherung halber sollen die underthanen dem phleger das hinter gestöl von dem ochsen und die drew kälber hinfueran raichen und ist unnot gelt darfuer zu geben
    1524 NÖsterr./ÖW. XI 428
unter Ausschluss der Schreibform(en):