Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Osterrechnung

Osterrechnung

, f.

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Versammlung zur Rechnungsablegung zum Ostertermin
  • wan ein meister über den andern was zu klagen hat, soll solches geschehen entweder für der michaelis- oder osterrechnung 
    1613 HambZftRolle 231
  • anno 1645 auff der osterrechnung ist ... von dem gantzen ampte einhelliglich ... beschlossen worden
    1645 HambZftRolle 232
unter Ausschluss der Schreibform(en):